Alle haben das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, unabhängig von der Länge des Arbeitsverhältnisses und dem Umfang der Beschäftigung. Der Arbeitsvertrag beschreibt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und soll folgende Informationen enthalten: Wer den Vertrag eingeht, Arbeitsplatz, Beschreibung der Arbeit oder Position, Vertragsbeginn, erwartete Dauer bei kurzzeitiger Beschäftigung, Recht auf Urlaub und Urlaubsgeld, eventuell vereinbarte Probezeit, Kündigungsfristen, Lohn, Länge und zeitlicher Rahmen der Arbeitszeit, Pausen und eventuell Tarifverträge, die das Arbeitsverhältnis regeln.
Der Arbeitgeber soll so schnell wie möglich, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, einen Entwurf des Arbeitsvertrages vorlegen.