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Die Gesundheitsdienstleistungen

Die Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass ihre Einwohner die erforderlichen Gesundheitsdienstleistungen erhalten. Dies gilt auch für Einwanderer, Flüchtlinge und Asylbewerber. Sie sind für die Organisation des allgemeinen Ärztedienstes verantwortlich, wie z.B. für die Hausarztregelung ("fastlegeordning"), den ärztlichen Bereitschaftsdienst, das Physiotherapieangebot, die Gesundheitsstationen und den Schulgesundheitsdienst, die ambulante Krankenbetreuung, den Hebammendienst sowie für Pflegeheime bzw. eine Wohnform für ganztägige Krankenpflege und Fürsorge.

Die Fylkeskommunen müssen dafür Sorge tragen, dass alle, die im Fylke wohnen oder sich vorübergehend dort aufhalten, in einem zufriedenstellendem Ausmaß Zugang zu Zahnärzten, hierunter fallen auch Spezialisten, haben.

Die öffentlichen regionalen Gesundheitsdienste sind dafür zuständig, dass Personen mit festem Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der jeweiligen Region Zugang zu fachärztlichen Gesundheitsdienstleistungen in Krankenhäusern und bei Spezialisten haben.

Die kommunalen Gesundheitsdienstleistungen werden vom Staat getragen durch die Regelung der Sozialversicherung, durch kommunale Mittel und durch Selbstbeteiligung des Patienten. Die Gesundheitspflege im Rahmen von speziellen Gesundheitsdienstleistungen wird vom Staat getragen durch Bewilligungen an die öffentlichen regionalen Gesundheitsdienste, durch die Sozialversicherung und durch Selbstbeteiligung des Patienten.

Kinder unter 16 Jahren bezahlen keine Selbstbeteiligung für Leistungen, die in die Selbstbeteiligungsstufe 1einzuordnen sind.

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