Es gibt unterschiedliche Bedingungen und Antragsverfahren für Aufenthaltsgenehmigungen und Familiennachzug für Bürger aus Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und aus dem EFTA-Gebiet, sogenannten EWR-Bürgern, und Staatsbürgern anderer Länder, sogenannten Drittlandsbürgern.
Alle Genehmigungen, die Ihnen das Recht geben, sich in Norwegen aufzuhalten und in Norwegen zu arbeiten, heißen Aufenthaltsgenehmigungen. Abhängig davon, aus welchem Land Sie kommen, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung/ein Aufenthaltsrecht erhalten, welche sich aus einer von zwei Rechtsgrundlagen ergibt: dem allgemeinen Regelwerk oder dem EWR-Regelwerk.
Das allgemeine Regelwerk
Es gilt für alle ausländischen Staatsbürger. Bürger aus den EU/EWR/EFTA-Staaten können selbst entscheiden, ob sie nach diesem oder dem EWR-Regelwerk eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten.
EWR-Regelwerk
Es gilt nur für Bürger aus den EU/EØS/EFTA-Staaten. Sind Sie Arbeitnehmer aus Bulgarien oder Rumänien und haben während der vergangenen zwölf Monate keine Aufenthaltsgenehmigung für Norwegen gehabt, gelten für Sie Übergangsregelungen. Diese Regeln stellen strengere Anforderungen an das Arbeitsverhältnis.
Achten Sie darauf, dass ein Aufenthaltsrecht nach dem EWR-Regelwerk keine Grundlage für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung bildet. Genehmigungen, die nach dem allgemeinen Regelwerk erteilt wurden, stellen eine Grundlage für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung dar.